AKTUELLES

Für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit für eine Tätigkeit an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr hat nach Art. 14 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 der Ansässigkeitsstaat (hier die Bundesrepublik Deutschland) das Besteuerungsrecht. 
Die Finanzminister der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sprechen sich parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Dafür haben sie am Freitag ein Positionspapier vorgelegt.
Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist. 
Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist jedenfalls dann nicht Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO, wenn er die Erstattung der Masse zuführt. Das gilt auch dann, wenn die Erstattung auf ein "Insolvenzanderkonto" geleistet worden ist.
Die handelsrechtliche Folgebewertung von Wertpapieren wirft in der Praxis regelmäßig Fragen auf. Entscheidend ist insbesondere die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Davon hängt ab, ob das strenge oder das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden ist.
Das Niedersächsische FG hält das im Jahr 2021 neu gefasste Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht für verfassungswidrig.
Eine aktuelle Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks unter Handwerksbetrieben hat ergeben, dass hoher Aufwand, zusätzliche Kosten und fehlende Vorgaben die Umsetzung der E-Rechnung derzeit noch deutlich bremsen.  
Die Finanzverwaltung hat sich in einem BMF-Schreiben ausführlich mit dem Betriebsstättenbegriff und der Begründung einer Betriebsstätte auseinandergesetzt.
Am 18.6.2026 hat der BFH vier sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Nebengebäude wie Garagen oder Abstellräume auf einem Grundstück, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, gelten ebenfalls als Teil der Wohnnutzung. Das Niedersächsische FG hat klargestellt, dass solche Nutzflächen nicht automatisch eine andere Nutzung begründen können.  
Die Steuerberatungsbranche befindet sich in einem der größten Umbrüche ihrer Geschichte. Darauf gibt es nur zwei Antworten: Augen zu und durch – oder die Kanzlei strategisch neu ausrichten und zukunftsfähig weiterentwickeln. Letzteres kann sich lohnen.
Mit Inkrafttreten des handelspolitischen Teils des EU-Mercosur-Abkommens zum 1.5.2026 wird aus einer Initiative betriebliche Realität. Unternehmen müssen sich auf neue Rahmenbedingungen im Handel mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einstellen – mit Folgen für Preise, Lieferketten und Prozesse.
Die BStBK hat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen und insbesondere die Regelungen zur KI-Nutzung durch die Finanzverwaltung kritisiert.
Die bloße Angabe des Steuerpflichtigen, eine Einspruchsentscheidung erst einen Tag nach dem Bekanntgabedatum i. S. d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, reicht nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zur Widerlegung der gesetzlichen Zugangsvermutung nicht aus. 
Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig.
Gemeinsames Fußballschauen fördert das Betriebsklima. Doch bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder Public Viewing kann steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Teilnehmenden sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.
Das BMF hatte im April die Betriebs-Größenklassen für Zwecke der Betriebsprüfung (§ 3 BpO 2000) aktualisiert. Die neuen Werte gelten ab dem 1.1.2027. Nun hat das BMF Fehler in den Fußnoten in seiner Übersicht korrigiert.
Der Bundesrat hat sich mit einer Entschließung an die Bundesregierung gewendet, da er im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen von Sportvereinen eine gesetzliche Klarstellung im Umsatzsteuergesetz für notwendig hält.
Viele Steuerkanzleien suchen nach großen Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft. Doch oft liegen die größten Potenziale gar nicht in komplexen Strategien oder langwierigen Projekten, sondern in Themen, die längst auf dem Schreibtisch liegen.
Die Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens sind bei der Auszahlung eines Bergschadensverzichts nicht erfüllt, da es am erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Vergleichsbetrag und etwaigen zu erbringenden Leistungen des Klägers nach dem Bilanzstichtag fehlt. Dies hat das FG Münster entschieden. 
Das FG Münster hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren.
Das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) wurde als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
Wird bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen vereinbart, dass die zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die Ratenzahlung ohne Zinsen erfolgt, ist von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen.
Der BFH hat entschieden, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen weder von § 8b Abs. 3 Satz 4 noch von Satz 7 KStG erfasst werden.
Der BFH hat zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 1.1.2015 Stellung genommen (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality v. 9.10.2025, C-101/24, EU:C:2025:764). Dabei hat der BFH auch seine Rechtsprechung geändert und klargestellt, dass § 14c Abs. 1 UStG bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld begründet.
Bundesrat und Bundestag haben die neue Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht verabschiedet. Die ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Fassung wurde im Bundesrat aufgrund der darin vorgesehenen Entlastungsprämie für Arbeitnehmer abgelehnt.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Übertragung einer Hinzuschätzung von einem Jahr auf ein anderes ohne Nachweis gleicher Betriebsstrukturen nicht zulässig ist.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine vom niederländischen "Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds" gezahlte Altersrente im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil anzusetzen ist.
Wenn ein Pflegepauschbetrag in der ursprünglichen Steuererklärung nicht beantragt worden ist, stellt sich die Frage, ob ein Einkommensteuerbescheid nachträglich geändert werden kann.
Am 11.6.2026 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.