AKTUELLES

Das BMJV und BMF haben die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als neue Rechtsform für Unternehmen vorgeschlagen.
Das BMF hat am 3.3.2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Das VG Düsseldorf hat entschieden: Rückforderungen bei Neustarthilfe und Überbrückungshilfen verjähren nicht vor dem Schlussbescheid. Was das für Unternehmen und Steuerberater bedeutet – und welche Gegenargumente es gibt.
Wunschmandate entstehen nicht allein durch gute Strategien, sondern durch ihre konsequente Umsetzung. Selbst die beste Positionierung einer Kanzlei und eine akkurate Zielgruppenanalyse bleiben ohne klare Maßnahmen wirkungslos. Doch ein strukturiertes Vorgehen ist auch für die Umsetzung ratsam.
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert.
Wenn Steuerberatungskosten für die Ermittlung des Gewinns aus einer sog. wesentlichen GmbH-Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG anfallen, kann sich die Frage stellen, ob sie als Veräußerungskosten vom Veräußerungserlös abgezogen werden können.
Nach § 357 Abs. 1 AO ist ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einspruchseinlegung setzt § 87a Abs. 1 Satz 1 AO voraus, dass die Finanzbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Einem Steuerberater, der eine von ihm beherrschte Steuerberatungsgesellschaft mit der Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung beauftragt, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG dafür keine Fristverlängerung für zu gewähren.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit dem Sonderausgabenabzug für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung (SGK) beschäftigt.
Um die Haushaltskasse etwas aufzubessern, üben einige Eltern während der Elternzeit einen Minijob aus. Nicht selten kommt das Angebot auch vom bisherigen Arbeitgeber. Bei der Bewertung des Minijobs und seinen Auswirkungen kommt es auf die Umstände der Tätigkeit an. Was für Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu beachten ist.
Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. 
Der BFH hat die Verwaltungspraxis zur grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen erneut verworfen. Im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen ist zu prüfen, ob eine einheitliche Leistung vorliegt oder mehrere selbstständig erbrachte Leistungen anzunehmen sind. 
Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG.
Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.
Das BMF informiert über ein neues Bescheinigungsverfahren für in Italien lebende italienische Staatsangehörige, die eine deutsche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung beziehen.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet Mitarbeitenden eine private Zusatzabsicherung, deren Kosten oft der Arbeitgeber übernimmt. Je nach Gestaltung können die Beiträge steuerfrei oder steuerpflichtig sein, wobei auch Pauschalversteuerung möglich ist.
Das Bayerische LfSt informiert zur zentralen Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung (UStZustV).
Am 26.2.2026 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Zuvor hatte der BFH im Zusammenhang mit seiner Jahrespressekonferenz bereits am 24.2.2026 zwei Entscheidungen veröffentlicht.
Wunschmandanten zu betreuen, bringt nicht nur mehr Zufriedenheit in den Kanzleialltag, sondern verbessert auch die Effizienz und den wirtschaftlichen Erfolg. Wer sich gezielt vorbereitet, entscheidet selbst, mit wem er arbeitet – statt sich vom Zufall treiben zu lassen.
Der Rat der EU hat am 24.2.2026 das sog. Omnibus-I-Paket verabschiedet. Dieses Vereinfachungspaket reformiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Damit ist der europäische Gesetzgebungsprozess abgeschlossen.
Das BMF hat die vorläufige Staatenaustauschliste 2026 für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten bekannt gegeben.
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass kein Mehrvergleich bei der Erledigungsgebühr nach Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1002 VV RVG zu berücksichtigen ist.
Das zentrale Finanzamt in Berlin soll nach einer umfassenden Evaluation personell und strukturell gestärkt werden.
Für die Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Renten­zahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung nach dem DBA-Österreich wurde eine Konsultationsvereinbarung getroffen.
Der BFH hat in seiner Jahrespressekonferenz am 24.2.2026 die bei ihm anhängigen Revisionsverfahren vorgestellt, mit deren Entscheidung im laufenden Jahr zu rechnen ist.
Eine wachsende Zahl von Gerichtsentscheidungen stellt die EU-beihilferechtliche Zulässigkeit der Corona-Wirtschaftshilfen in Frage. Das BMWE beschwichtigt – doch die Rechtsprechung zieht weiter an. Im Folgenden finden Sie FAQ für die Praxis.
Die Finanzverwaltung hat mehrere Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu veröffentlicht.
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz veröffentlicht, das es der Familienkasse ermöglichen soll, nach der Geburt eines Kindes steuerrechtliches Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen.
Die Finanzverwaltung hat sich zu den wesentlichen Rechten und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung geäußert.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.