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Setzt das Finanzamt einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die Aufhebung der in Form eines "Auflagenbescheides" ergangenen Fristsetzung mit der einzigen Begründung, die Mittel seien zeitnah verwendet worden oder unterlägen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, fehlt einer hierauf gerichteten Klage das Rechtsschutzbedürfnis.

Der Bundestag hat am 24.4.2026 das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Enthalten ist nun doch auch die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung sowie die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer.

Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist unter anderem, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Sachverhalte zur gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung bilden Merkmale für die Prüfung dieser Voraussetzung und können nach Ansicht des Sächsischen FG nachträglich bekannt gewordene Tatsachen sein.


























