AKTUELLES
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Google Maps ist mehr als eine Navigationsapp für Autofahrer und Fahrradkuriere. Es ist auch eine digitale Lösung für Steuerberater, um besser wahrgenommen zu werden. Richtig eingesetzt, kann die Lösung kontinuierlich neue Mandanten in die Kanzlei lotsen. Ein Überblick über die Möglichkeiten und wie man sie am besten nutzt.
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Leiharbeitnehmende und in der Zeitarbeit Beschäftigte haben regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte. Auch wenn der Einsatz beim Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht, fehlt es nach neuer Rechtsprechung regelmäßig an einer dauerhaften Zuordnung. In diesen Fällen erfolgt keine Beschränkung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale. Unsicherheit herrscht aktuell wieder bei Langzeitfällen.
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Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert.
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Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gem. § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs zu ermöglichen. Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten liegt nicht vor, wenn das Finanzamt ein Abtretungsangebot des leistenden Unternehmers ermessensfehlerhaft ablehnt.
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Mit der "Soforthilfe Corona" erhielten Unternehmen und Selbstständige, die im Frühjahr 2020 durch die Pandemie in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, Unterstützung bei akuten Liquiditätsengpässen. Das LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass diese Mittel dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht unterliegen.
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Ein Betrieb, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens.
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Seit 16 Jahren widmet sich Franziska Bessau in ihrer Euskirchener Kanzlei der Steuerberatung speziell für Frauen. Im Interview erklärt sie, warum "das Steuerrecht sexistisch ist", wie sich ihre DDR-Sozialisation auf ihren Werdegang auswirkte und warum sie keine GmbHs betreut. Als überzeugte Feministin wendet sie sich gegen alle Formen der Diskriminierung im Steuerrecht.